Was gilt wann?
- Unter die 3G-Regel fallen auf jeden Fall alle Veranstaltungen, die keine Gottesdienste sind, also Versammlungen, Konzerte, Gruppen.
- Die meisten Gottesdienste sind von der 3G-Regel ausgebommen. Gottesdienste gelten als ein verfassungsgemäßes Grundrecht für jeden Menschen. Ausnahmen gibt es allerdings:
- die Hubertusmesse am 6. November – da wir mit einer hohen Teilnehmerzahl (ab 100 Personen wird abgewiesen) rechnen, besteht auch während des Gottesdienstes Maskenpflicht (Musikerïnnen und Redende ausgenommen)
- der Gottesdienst am Toten- und Ewigkeitssonntag (21. November, 10 Uhr)
- voraussichtlich auch die Gottesdienste am Heiligabend – eine Anmeldung wird wahrscheinlich erforderlich sein
3G-Regel heißt:
- von einer Covid-Erkrankung genesen
- vollständig geimpft
- getestet – mit einem offiziellen Zertifikat, das nicht älter als 24 Stunden ist
- ohne Krankheitssymptome der Atemwege
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Bei 3G-Veranstaltungen bringen Sie Ihre Zertifikate bzw. Ihren Impfpass bitte unbedingt mit, wir kontrollieren vor Eintritt in die Kirche. Innerhalb der Kirche gelten dann (wenn nicht anders bekannt gegeben) keine weiteren Einschränkungen. Wer sich sicherer fühlt, halte dennoch gerne Abstand bzw. setze die Maske auf.
Bei Gottesdiensten, die nicht der 3G-Regel unterliegen, besteht Maskenpflicht beim Gehen. Die Plätze sind allerdings so ausgezeichnet, dass genug Abstand zu den Nachbarinnen besteht (1.5m). daher kann beim Singen auf eine Maskenpflicht verzichtet werden.